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9,7 Prozent mehr Einkommen für Pensionistinnen und Pensionisten,
Schutzklausel für Pensionskonto verhindert Benachteiligung von NeupensionistInnen

PensionistInnen erhalten im kommenden Jahr 9,7 Prozent mehr Pension. Für Spitzenpensionen wurde eine Deckelung vereinbart. Das hat die Regierung am Mittwoch im Ministerrat beschlossen. Die Ausgleichszulage steigt 2024 ebenfalls um 9,7 Prozent - eine spürbare Erhöhung für MindestpensionistInnen und BezieherInnen von Sozialhilfe. Für NeupensionistInnen gleicht die Regierung die negativen Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto aus. Für Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger ist die vereinbarte Pensionserhöhung “gerecht und budgetär verkraftbar”. Die Regierung rechnet mit Kosten von insgesamt 5,3 Milliarden Euro.

In den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung intensiv über die Pensionserhöhung für das kommende Jahr beraten. Das Ergebnis wurde am Mittwoch nach dem Ministerrat präsentiert: Es sieht eine generelle Erhöhung der Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung von 9,7 Prozent vor. Das entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Er wird auf Basis der Inflation von August 2022 bis Juli 2023 berechnet - der Zeitraum, als die Inflation am höchsten war.

Rund 2,2 Millionen PensionistInnen in der gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich bekommen damit die Teuerungsraten der vergangenen zwölf Monate ausgeglichen. Bei Spitzenpensionen von mehr als 5.850 Euro monatlich wird die Pensionserhöhung gedeckelt: Sie steigen um einen Pauschalbetrag von rund 568 Euro.

Im selben Ausmaß wie die Pensionen steigt auch die Ausgleichszulage. Der Richtsatz erhöht sich für rund 200.000 MindestpensionistInnen von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro. Von der Erhöhung um 9,7 Prozent profitieren auch 190.000 BezieherInnen von Sozialhilfe. Für sie bleiben im kommenden Jahr zusätzlich die Leistungen aus dem “Paket gegen Kinderarmut” bestehen: Sie erhalten 60 Euro pro Kind und Monat bis Ende 2024.


Pensionskonto: Schutzklausel für NeupensionistInnen

Eine Schutzklausel hat die Regierung für NeupensionistInnen vereinbart. Für Personen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten oder die bereits heuer in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen, werden die Nachteile der hohen Inflation auf das Pensionskonto ausgeglichen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, erst im nächsten Jahr in Pension zu gehen.


Kosten budgetär verkraftbar

Die Regierung rechnet mit strukturellen Kosten der gesetzlichen Pensionserhöhung von 5,3 Milliarden Euro (ohne Beamtenpensionen). Budgetär sind diese Kosten nach Ansicht der Regierung verkraftbar: Die Regierung rechnet wegen der Lohnentwicklung mit steigenden Einnahmen aus Pensionsversicherungsbeiträgen. Zudem wird sich die stufenweise Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters von Frauen positiv auf die Beitragseinnahmen auswirken.


Bundeskanzler Karl Nehammer:

„Es ist wichtig, in Zeiten der Teuerung an jene zu denken, die viel für unser Land geleistet haben. Die Pensionistinnen und Pensionisten können sich auf diese Bundesregierung verlassen. Im nächsten Jahr wird den Pensionistinnen und Pensionisten die volle Inflation abgegolten. Die Pensionen werden um 9,7 Prozent erhöht."
Vizekanzler Werner Kogler:
„Viele ältere Menschen spüren die Teuerung derzeit besonders stark. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass sich die Pensionist:innen auch in Krisenzeiten ihr gewohntes Leben leisten können. Bereits für dieses Jahr haben wir deshalb die Mindestpensionen über der Inflation erhöht. Im kommenden Jahr wirken wir den Auswirkungen der Teuerung durch eine volle Anpassung um 9,7 Prozent entgegen. Das stellt sicher, dass alle Pensionist:innen die Inflation des vergangenen Jahres vollständig abgegolten bekommen. Mit Sicherheit liegt diese Erhöhung über der Inflation des nächsten Jahres. Für all jene, bei denen der Pensionsantritt im kommenden Jahr auf einen ungünstigen Tag fallen würde, haben wir zudem eine Schutzklausel vorgesehen, die sicherstellt, dass hier niemandem ein Nachteil entsteht.“
Sozialminister Johannes Rauch:
„Die Pensionserhöhung liegt deutlich über der aktuellen Inflationsrate. Das wird für alle Pensionist:innen eine echte Entlastung bringen. Besonders wichtig ist das für Mindestpensionist:innen und für Bezieher:innen von Sozialhilfe, die sehr unter den stark gestiegenen Preisen leiden. Dass wir auch für Neupensionist:innen eine gute Lösung gefunden haben zeigt: Die Menschen in Österreich können sich auf uns verlassen.”
ÖVP-Klubobmann August Wöginger:
„Die Regierung unternimmt alles, um die Folgen der Inflation auszugleichen und die Kaufkraft der Menschen zu erhalten. Die Anpassung aller Pensionen um 9,7 Prozent, die dem gesetzlichen Anpassungsfaktor entspricht, ist ein wichtiger Schritt dazu. Pensionistinnen und Pensionisten sind eine wichtige Säule unserer Gesellschaft und wir verdanken ihnen und ihren Leistungen viel. Darum ist es besonders wichtig, dass Pensionistinnen und Pensionisten die volle Abgeltung der aktuell hohen Inflation erhalten.“


Zusammenfassung Pensionserhöhung 2024

  • 9,7 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung
    Ausnahme: Pensionen ab 5.850 Euro steigen um Pauschalbetrag von 568 Euro.
  • Ausgleichszulage: Erhöhung um 9,7 Prozent. Der Richtsatz steigt von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro.
  • Schutzklausel Pensionskonto: Es werden die Nachteile der hohen Inflation für jene ausgeglichen, die 2024 regulär ihre Alterspension antreten sowie für Personen, die bereits 2023 in Korridorpension gehen könnten, aber erst 2024 davon Gebrauch machen. Damit wird sichergestellt, dass sich längeres Arbeiten finanziell lohnt.


Rechenbeispiele Schutzklausel 2024

  • Fall 1: Pensionsantritt mit 65 Jahren (reguläre Alterspension, ohne Abschlag):
    Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 65 Jahren in Pension und kann nach aktueller Rechtslage mit einer monatlichen Bruttopension von 1.647 Euro rechnen.
    Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 1.746 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 98 Euro bzw. 5,98 Prozent.

  • Fall 2: Pensionsantritt mit 63 Jahren (Abschlag von 10,2%):
    Eine Person geht mit 1. Jänner 2024 mit 63 Jahren in Pension, obwohl sie bereits 2023 hätte gehen können. Nach aktueller Rechtslage kann sie mit einer monatlichen Bruttopension von 2.137 Euro rechnen (Korridorpension mit 10,2% Abschlag).
    Über die Schutzklausel erhält sie eine Pension von 2.267 Euro pro Monat. Dies entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 129 Euro bzw. 6,05 Prozent.


Fotos stehen in Kürze im Fotoservice des BKA unter dem folgenden Link zur Verfügung.